Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis zur Terminologie
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird Pixelliebe GmbH als „Pixelliebe“ bezeichnet. Der Begriff „Auftraggeber“ bezieht sich auf die natürliche oder juristische Person, die Leistungen von Pixelliebe in Anspruch nimmt. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet; alle personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Pixelliebe und sind ein integraler Bestandteil jedes Auftrages. Pixelliebe erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Pixelliebe gültig.
Angebot und Vertragsschluss
Angebote und Kostenvoranschläge
Pixelliebe erstellt auf Grundlage der vollständigen und korrekten Angaben des Auftraggebers Angebote oder Kostenvoranschläge. Diese enthalten die Art und den Umfang der angebotenen Arbeiten sowie das Pauschalhonorar oder den Stundenansatz. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber schriftlich (z. B. per E-Mail) die Zustimmung zum Angebot oder Kostenvoranschlag erteilt oder die vereinbarte Anzahlung leistet. Pixelliebe ist berechtigt, mit der Arbeit am Projekt zu beginnen, sobald die schriftliche Zustimmung oder die Anzahlung vollständig eingegangen ist. Ohne die Anzahlung wird die Arbeit am Projekt nicht gestartet.
Gültigkeit
Die Offerte ist 20 Tage ab Empfang durch den Auftraggeber gültig. Pixelliebe behält sich das Recht vor, die Offerte bis zur Auftragserteilung jederzeit zurückzuziehen.
Leistungsänderungen
Die Parteien können jederzeit schriftlich eine Änderung des Leistungsumfangs beantragen. Pixelliebe teilt innerhalb von 10 Tagen mit, ob die gewünschte Änderung möglich ist. Bei einer von dem Auftraggeber gewünschten Änderung informiert Pixelliebe innerhalb derselben Frist über die Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan. Änderungen am Leistungsumfang und an der Vergütung müssen schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.
Leistungen von Pixelliebe
Pixelliebe bietet umfassende kreative, organisatorische und strategische Dienstleistungen, die flexibel auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmt sind. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Webdesign, Branding, Social Media und Content Creation. Letzteres umfasst die Erstellung von Inhalten wie Fotografie, Videografie, Texten sowie kreativen Projekten unter Einsatz moderner Technologien wie z.B. AI. Pixelliebe unterstützt zudem bei Marketingstrategien, Promotion, Eventmanagement und der Konzeption von Veranstaltungen sowie bei allen Leistungen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Alle Projekte werden individuell geplant und durch erfahrene Partner sowie innovative Methoden ergänzt, um massgeschneiderte Lösungen zu bieten.
Technisches Wissen und Schulung
Pixelliebe geht davon aus, dass der Auftraggeber über grundlegende technische Kenntnisse verfügt, um die gelieferten Inhalte und Dienstleistungen eigenständig nutzen zu können. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet Pixelliebe auf Anfrage Schulungen oder unterstützende Dokumentationen an, um den Auftraggeber bei der Nutzung der bereitgestellten Inhalte bestmöglich zu unterstützen. Diese zusätzlichen Leistungen werden separat berechnet und erfordern eine vorherige Vereinbarung.
Externe Zulieferung und Partner
Im Rahmen von Projekten kann Pixelliebe bei Bedarf und in Absprache mit dem Auftraggeber Leistungen Dritter beauftragen, wie z. B. Fotografen, Videografen, Druckdienstleister oder die Erstellung weiterer Inhalte, die im Zusammenhang mit der beauftragten Leistung stehen.
Sämtliche Kosten für die Leistungen Dritter werden vorab durch den Auftraggeber genehmigt und von diesem/dieser getragen. Die Kosten fliessen in den Projektumfang ein und werden entweder entsprechend in der Schlussrechnung berücksichtigt oder separat verrechnet. Pixelliebe haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch externe Dienstleister entstehen.
Treuepflicht & Vertraulichkeit
Pixelliebe verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Alle im Rahmen des Projekts erlangten, anvertrauten oder für den Auftraggeber erarbeiteten Informationen, Unterlagen und Daten werden vertraulich behandelt – sowohl während der Zusammenarbeit als auch darüber hinaus.
Pixelliebe behandelt alle im Rahmen des Projekts ausgetauschten Zugangsdaten und Passwörter vertraulich und verwendet diese ausschliesslich für die Erbringung der beauftragten Leistungen. Pixelliebe haftet nicht für Schäden, die durch unverschuldete Sicherheitsverletzungen oder Hackerangriffe entstehen.
Aufbewahrung von Unterlagen
Pixelliebe bewahrt projektbezogene Unterlagen, wie Konzepte, Skizzen, Entwürfe oder finale Dateien, für eine Dauer von zwölf (12) Monaten nach Abschluss des Projekts auf. Nach Ablauf dieser Frist ist Pixelliebe nicht verpflichtet, die Unterlagen weiterhin aufzubewahren. Falls der Auftraggeber eine längere Aufbewahrung wünscht, kann dies individuell vereinbart werden. Zusätzliche Kosten für die verlängerte Speicherung können in Rechnung gestellt werden.
Herausgabe von Originaldaten
Originaldateien (z. B. Rohdaten von Designs, Layouts, Illustrationen) bleiben Eigentum von Pixelliebe und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen eine gesonderte Vergütung herausgegeben. Dies umfasst beispielsweise offene Dateien wie Adobe Photoshop (.psd), Illustrator (.ai) oder InDesign (.indd).
Sämtliche Dateien, die dem Auftraggeber bereitgestellt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks genutzt werden. Eine Weitergabe oder Veränderung der Dateien ohne vorherige Zustimmung von Pixelliebe ist untersagt.
Belegexemplare & Referenzen
Pixelliebe hat Anspruch auf eine angemessene Anzahl von Belegexemplaren, sofern das Projekt physische Produkte beinhaltet. Pixelliebe behält sich das Recht vor, entstandene Werke, auch digital, als Referenzmaterial auf ihrer Website, in sozialen Medien oder in weiteren Präsentationen in diesem Zusammenhang zu nutzen.
Bereitstellung von Materialien
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Inhalte und Daten rechtzeitig und in der vereinbarten Qualität bereitzustellen, um einen reibungslosen Projektverlauf zu gewährleisten. Verzögerungen bei der Lieferung können den Projektzeitplan beeinflussen und Mehraufwände verursachen, die separat in Rechnung gestellt werden. Wird das Projekt nach einer längeren Verzögerung (z. B. mehrere Wochen) wieder aufgenommen, wird der Projektzeitplan neu verhandelt. Pixelliebe behält sich vor, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, die durch die erneute Planung und Organisation entstehen.
Sicherer Umgang mit Zugangsdaten
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und Dritten keinen unautorisierten Zugriff zu gewähren. Pixelliebe haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, Weitergabe oder Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers entstehen.
Rechte Dritter
Der Auftraggeber garantiert, dass bei der Bereitstellung von Materialien wie Bildern, Texten, Videos, Designs oder anderen Daten für Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen keine Rechte Dritter verletzt werden. Pixelliebe kann ohne ausdrückliche Hinweise davon ausgehen, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte für die vereinbarte Nutzung freigegeben sind. Sollte es dennoch zu einer Verletzung von Rechten Dritter kommen, stellt der Auftraggeber Pixelliebe von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte. Pixelliebe ist nicht verpflichtet, die bereitgestellten Inhalte auf ihre rechtliche Konformität hin zu überprüfen.
Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Pixelliebe geschaffenen Werken (z. B. Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Designs, Texte, Fotografien, Videos) verbleiben bei Pixelliebe. Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verfügt Pixelliebe über diese Rechte.
Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pixelliebe nicht berechtigt, Änderungen an den Werken vorzunehmen, einzelne Gestaltungselemente zu bearbeiten oder diese ausserhalb des vereinbarten Vertragszwecks zu nutzen, die Werke an Dritte weiterzugeben oder ihnen die Nutzung zu gestatten. Pixelliebe ist berechtigt, sich als Urheberin der Werke in geeigneter Form auszuweisen. Pixelliebe behält sich das Recht vor, die geschaffenen Werke in geeigneter Form für Eigenwerbung und als Referenzmaterial (z. B. auf der Website, in sozialen Medien oder Präsentationen) zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde.
Nutzungsrechte
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung ergibt sich aus dem Zweck des abgeschlossenen Vertrags. Von Pixelliebe geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden.
Falls nicht anders vereinbart, gilt das Nutzungsrecht zeitlich und geografisch unbegrenzt, schliesst jedoch eine Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus. Über zusätzliche oder erweiterte Nutzungsrechte kann schriftlich verhandelt werden. Jede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Pixelliebe und ist entsprechend zu vergüten.
Widerrechtliche Nutzung
Jede unbefugte Nutzung der von Pixelliebe geschaffenen Werke stellt einen Verstoss gegen die Vereinbarung dar und verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 10’000 CHF. Darüber hinaus behält sich Pixelliebe die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche vor.
Absprachen und Kommunikation
Terminabsprachen erfolgen zwischen Pixelliebe und dem Auftraggeber individuell und werden schriftlich festgehalten, wenn erforderlich. Der Auftraggeber erkennt die Beweiskraft der E-Mail-Korrespondenz an.
Prüfung und Korrekturen
Teilleistungen oder Zwischenergebnisse sind von dem Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Etwaige notwendige Korrekturen sind Pixelliebe innerhalb von drei (3) Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die aktuelle Version als genehmigt und wird entsprechend weiterbearbeitet.
Im vereinbarten Leistungsumfang sind maximal zwei (2) Korrekturschleifen enthalten, die sich auf die ursprünglich beauftragten Leistungen beziehen. Zusätzliche Korrekturen, die über diesen Umfang hinausgehen oder neue Anforderungen betreffen, werden nach vorheriger Absprache gesondert auf Stundenbasis abgerechnet.
Gestalterisch-künstlerische Entscheidungen liegen im Ermessen von Pixelliebe und stellen keinen Mangel dar. Änderungswünsche, die auf persönlichen Vorlieben beruhen, gelten als neue Anforderungen und werden nach Aufwand berechnet.
Verzögerungen durch fehlende, inkompatible oder unvollständige Inhalte
Werden benötigte Inhalte oder Daten nicht innerhalb der vereinbarten Frist geliefert oder sind diese unvollständig oder inkompatibel, ist Pixelliebe berechtigt, die Arbeit am Auftrag zu pausieren. Die Arbeit wird erst wieder aufgenommen, wenn alle erforderlichen und verwertbaren Inhalte/Daten in der vereinbarten Form vollständig vorliegen.
Dadurch entstehende Verzögerungen können den Projektzeitplan beeinflussen und zusätzliche Mehraufwände verursachen, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Diese werden entweder in der Schlussrechnung aufgeführt oder in einer separaten Rechnung abgerechnet.
Abschluss bei längerer Verzögerung
Erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem definierten Lieferdatum keine Bereitstellung der Inhalte, erfolgt eine schriftliche Aufforderung durch Pixelliebe. Wird dieser Aufforderung innerhalb eines weiteren Monats nicht Folge geleistet, behält sich Pixelliebe das Recht vor, den Auftrag als abgeschlossen zu betrachten. Der Auftrag wird in diesem Fall vollumfänglich verrechnet.
Honorare
Das Honorar für die erbrachten Leistungen basiert auf den individuellen Stundenansätzen und dem vereinbarten Zeitaufwand für die einzelnen Leistungen. Das Honorar kann als Pauschale oder nach Zeitaufwand festgelegt werden und ist im Angebot oder Kostenvoranschlag geregelt. Mehraufwände, die durch zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers entstehen, werden rechtzeitig mitgeteilt, nach vorheriger Absprache auf Stundenbasis abgerechnet und in einer separaten Rechnung ausgewiesen.
Spesen und Materialkosten
Der Auftraggeber hat Pixelliebe sämtliche nachgewiesenen Spesen und Materialkosten zusätzlich zum Honorar zu vergüten. Reisespesen mit dem Auto werden mit 0.75 CHF pro Kilometer, Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. 2. Klasse, Halbtax) zu den effektiven Kosten entschädigt. Dies gilt ebenso für Spesen, Materialkosten und Reiseaufwände, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit von Pixelliebe beauftragten Partnern anfallen und von dem Auftraggeber vorab genehmigt wurden.
Zahlungsbestimmungen und Rechnungsstellung
Pixelliebe stellt nach Abschluss eines Projekts eine Rechnung, die innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zustellung ohne Abzüge zu begleichen ist, sofern keine abweichende Vereinbarung, z.B. eine Ratenzahlung, getroffen wurde. Die von Pixelliebe erbrachten Leistungen werden auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Angebots sowie etwaiger während des Projekts schriftlich vereinbarter Änderungen oder Erweiterungen abgerechnet. Die Schlussrechnung reflektiert den tatsächlich erbrachten Leistungsumfang und wird zur Zahlung fällig.
Für den Projektstart ist eine Akonto-Zahlung in Höhe von 25–50 % des Gesamtauftragswerts erforderlich, abhängig vom Projektumfang. Nach Eingang der Anzahlung beginnt Pixelliebe entweder innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen mit der Arbeit oder zu dem im Vertrag oder Angebot vereinbarten Starttermin. Ohne diese Anzahlung wird die Arbeit am Projekt nicht gestartet.
Bei Verzögerungen durch Auftraggeber, behält sich Pixelliebe das Recht vor, Teilzahlungen für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen, auch wenn das Projekt nicht vollständig abgeschlossen ist. Pixelliebe behält sich vor, Preise anzupassen, falls sich die Rahmenbedingungen eines Projekts oder die Marktlage erheblich verändern. Diese Änderungen werden rechtzeitig schriftlich mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Pixelliebe Anspruch auf:
• Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
• Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
• Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat Pixelliebe das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei Pixelliebe.
Abonnementleistungen
Abonnementleistungen (z. B. Social Media-Pakete) werden entweder monatlich oder quartalsweise im Voraus abgerechnet, abhängig von der mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung. Pixelliebe behält sich vor, die Zahlungsmodalitäten individuell mit dem Auftraggeber festzulegen und schriftlich zu bestätigen.
Die Mindestvertragsdauer für Abonnementleistungen beträgt drei (3) Monate. Vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer kann das Abonnement mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende schriftlich per E-Mail auf info@pixelliebe.ch gekündigt werden. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit.
Im Falle eines Zahlungsverzugs bei Abonnementleistungen behält sich Pixelliebe vor, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge auszusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Beträge bleibt auch bei ausgesetzten Leistungen bestehen.
Haftung und Garantie
Garantie
Pixelliebe gewährleistet eine professionelle Umsetzung und Betreuung im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Alle erbrachten Leistungen entsprechen den im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Anforderungen und sind zum Zeitpunkt der Lieferung funktionsfähig. Technische oder gestalterische Mängel, die eindeutig durch Pixelliebe verschuldet wurden, werden nach schriftlicher Mitteilung durch den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenlos behoben.
Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht, wenn die Mängel auf Änderungen durch den Auftraggeber, Dritte oder auf unsachgemässe Nutzung zurückzuführen sind. Ebenso ausgeschlossen sind Nachbesserungen aufgrund von späteren Änderungen an Technologien, Plugins oder Softwareversionen, die nach der Lieferung auftreten.
Haftungsausschluss
Pixelliebe haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Pixelliebe übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf Versäumnisse des Auftraggebers bei der Datensicherung oder unvorhersehbare Ereignisse wie Hackerangriffe oder Systemausfälle zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist für die regelmässige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten verantwortlich, auch während der Zusammenarbeit mit Pixelliebe.
Sicherheitsrisiken
Pixelliebe haftet nicht für Schäden, Sicherheitsrisiken oder Stabilitätsprobleme, die durch nicht verlängerte Plugins oder veraltete Software, technische Probleme oder Änderungen durch Dritte entstehen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für regelmässige Sicherheitsmassnahmen, falls die Zusammenarbeit mit Pixelliebe endet.
Hosting und Domains
Das Hosting und die Verwaltung der Domains erfolgt direkt über den Auftraggeber und ist nicht Bestandteil der Leistungen von Pixelliebe, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Technische Probleme, Sicherheitslücken oder Ausfälle, die durch externe Hosting-Provider, Dritte oder externe Faktoren verursacht wurden, liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Pixelliebe. Pixelliebe haftet nicht für daraus resultierenden Folgeschäden oder Datenverluste.
Pixelliebe gewährleistet eine professionelle Umsetzung und Betreuung im Rahmen ihrer Dienstleistungen. Im Falle von Inkompatibilitäten oder Sicherheitsrisiken, die durch nicht standardkonforme Hosting-Umgebungen oder externe Software entstehen, informiert Pixelliebe den Auftraggeber und schlägt geeignete Massnahmen vor. Pixelliebe behält sich das Recht vor, bei unzureichenden Hosting-Standards die Verantwortung für künftige Funktionsstörungen abzulehnen.
Sicherung bestehender Inhalte
Bei der Erneuerung oder Überarbeitung einer bestehenden Website liegt die Verantwortung für die Sicherung aller bisherigen Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos) beim Auftraggeber. Nach dem Transfer oder der Neugestaltung der Website können Inhalte der alten Seite nicht wiederhergestellt werden. Pixelliebe übernimmt hierfür keine Haftung.
Externe Provider und E-Mail-Integration
Für die Integration von E-Mail-Diensten oder anderen externen Services ist der Auftraggeber verantwortlich. Pixelliebe unterstützt bei der Einrichtung, übernimmt jedoch keine Haftung für Funktionalitäten, die von externen Anbietern abhängig sind.
Lizenzen und Plugins
Pixelliebe verwendet unter Umständen spezifische Plugins oder Drittanbieter-Software, um gewünschte Funktionen bereitzustellen. Diese bleiben so lange aktiv, wie der Auftraggeber Wartungs- oder Supportleistungen durch Pixelliebe in Anspruch nimmt. Endet die Zusammenarbeit, werden die Plugins deaktiviert, sofern sie nicht auf eigene Kosten direkt beim Anbieter verlängert werden. Die bestehende Website bleibt in ihrer aktuellen Form weitgehend funktionsfähig, jedoch können Erweiterungen oder neue Funktionen, die auf die Plugins angewiesen sind, ohne aktive Lizenz nicht durchgeführt werden. Im Falle eines Abbruchs der Zusammenarbeit können veraltete Plugins zu Einschränkungen bei der Funktionalität oder Sicherheit führen. Pixelliebe übernimmt keine Haftung für etwaige Sicherheitsrisiken oder Stabilitätsprobleme, die durch nicht verlängerte Lizenzen entstehen.
Fälligkeit und Abnahme
Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt der finalen Lieferung. Etwaige Mängel sind Pixelliebe innerhalb dieser Frist schriftlich mitzuteilen. Werden keine Mängel gemeldet, gilt das Werk gemäss Art. 370 OR als abgenommen.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, da im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit besteht. Mängelmeldungen können nur technische oder funktionale Aspekte betreffen.
Zusätzlich gilt das Werk als abgenommen, wenn der Auftraggeber es vorbehaltlos nutzt. Versteckte Mängel, die auf die von Pixelliebe erbrachten Leistungen zurückzuführen sind, können innerhalb von sechs (6) Monaten nach Abnahme schriftlich geltend gemacht werden.
Als versteckte Mängel gelten ausschliesslich technische oder funktionale Probleme, die zum Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbar waren. Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, spätere Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, sowie durch äussere Einflüsse entstehen, sind ausgeschlossen.
Haftung für Inhalte
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für alle von ihm/ihr bereitgestellten Inhalte, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Texte, Bilder, Videos und andere Materialien. Pixelliebe überprüft die bereitgestellten Inhalte nicht auf rechtliche Konformität, Urheberrechte oder die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Sollten durch die Nutzung der bereitgestellten Inhalte Ansprüche Dritter entstehen, stellt der Auftraggeber Pixelliebe von jeglichen Ansprüchen frei und übernimmt sämtliche daraus resultierenden Kosten, einschliesslich Anwalts- und Gerichtskosten.
Missbrauch und unzulässige Nutzung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Pixelliebe bereitgestellten Inhalte und Dienstleistungen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks und geltender rechtlicher Vorgaben zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt, die bereitgestellten Inhalte oder Leistungen für rechtswidrige, diskriminierende, diffamierende oder beleidigende Zwecke zu verwenden, ebenso wenig für die Verbreitung von Spam, Viren oder anderer schädlicher Software oder für Handlungen, die gegen Datenschutz- oder Werberichtlinien verstossen. Pixelliebe behält sich das Recht vor, bei Missbrauch oder unzulässiger Nutzung den Vertrag fristlos zu kündigen. Ansprüche auf Entschädigung durch den Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.
Urheberrechte und gesetzliche Bestimmungen
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf Urheberrechte an bereitgestellten oder verwendeten Inhalten, Datenschutzbestimmungen gemäss DSGVO oder anderen geltenden Gesetzen sowie Werberichtlinien und andere branchenspezifische Vorgaben. Pixelliebe übernimmt keine Haftung für Verstösse gegen rechtliche Bestimmungen, die sich aus der Nutzung der gelieferten Inhalte oder Dienstleistungen ergeben. Der Auftraggeber stellt Pixelliebe in solchen Fällen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
Wartungs- und Supportleistungen
Leistungen
Pixelliebe bietet optional Wartungs- und Supportleistungen an, die separat vereinbart und abgerechnet werden. Diese Leistungen können regelmässige Updates, Sicherheitschecks und kleinere Anpassungen umfassen. Die Abrechnung erfolgt je nach Umfang auf Stundenbasis oder im Rahmen eines Wartungsvertrags.
Vertragliche Laufzeiten und Kündigung von Wartungsverträgen
Wartungs- und Supportverträge werden i.d.R. für eine festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Sofern keine Kündigung mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit. Pixelliebe behält sich das Recht vor, die Preise bei einer Vertragsverlängerung anzupassen.
Rechtliches
Anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Pixelliebe unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine spezifischen Regelungen getroffen wurden, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 394 ff. OR) über den einfachen Auftrag.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand Rorschach SG, Schweiz. Pixelliebe behält sich vor, Ansprüche am Wohn- oder Geschäftssitz des Auftraggebers geltend zu machen.
Änderung der AGB
Pixelliebe behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit anzupassen. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft, sofern nichts anderes angegeben ist. Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. Änderungen, die sich wesentlich auf bestehende Verträge auswirken, werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu kündigen.
Stand: 09.12.2024